Bedarfsausweis in Bug (Hof), Berg für 99 €
Vier Fragen, digital unterschreiben, Unterlagen hochladen. Ihren registrierten Energieausweis erhalten Sie per E-Mail.
- Verbrauchsausweis59 €
- Bedarfsausweis99 €
- Festpreis inkl. MwSt.
- Registriert beim DIBt
- 10 Jahre gültig
Um welches Gebäude geht es?
Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
Wann wurde der Bauantrag gestellt?
Wurde seitdem auf mindestens Wärmeschutz-Niveau 1977 saniert, und können Sie das belegen?
Wohin schicken wir Ihr Angebot?
- Angebot in der E-Mail öffnen und digital unterschreiben.
- Erst mit Ihrer Unterschrift wird es ein Auftrag. Vorher beginnen wir nichts.
- Danach geht es direkt weiter: kurzer Fragebogen, Grundrisse hochladen, Ausweis und Rechnung per E-Mail.
Festpreis inkl. MwSt. · kein Termin vor Ort · registriert beim DIBt · PDF per E-Mail
Kurz gesagt
In Bug (Hof), Berg gilt wie überall in Deutschland dasselbe Gebäudeenergiegesetz. Der Bedarfsausweis wird aus den Gebäudedaten berechnet: Wände, Dach, Fenster, Heizung. Er ist unabhängig vom Verhalten der Bewohner und für Neubauten, bestimmte Altbauten und ab 2027 für Nichtwohngebäude vorgeschrieben. Er gilt 10 Jahre und trägt eine DIBt-Registriernummer.
So einfach geht es
In drei Schritten zum Energieausweis
- Fragen beantwortenVier kurze Fragen: Wir zeigen sofort, welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig ist, und nennen den Festpreis.
- Angebot unterschreibenDirekt im Anschluss unterschreiben Sie digital mit Finger oder Maus. Kein Ausdrucken, kein Warten auf die Post.
- Angaben und Grundrisse hochladenEin kurzer Fragebogen, dazu Grundrisse und Abrechnungen. Danach erhalten Sie Ausweis und Rechnung per E-Mail.
Preise
Zwei Ausweise, zwei Festpreise
Verbrauchsausweis
59 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Auf Basis Ihrer Heizkostenabrechnungen.
Mehr erfahren →Bedarfsausweis
99 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Berechnet aus Gebäudedaten und Anlagentechnik.
Mehr erfahren →Lieferzeit: in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen. Nichtwohngebäude und Mehrfamilienhäuser auf Anfrage.
Häufige Fragen
Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
Bei Neubauten, bis 31.12.2026 bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor 01.11.1977 ohne Wärmeschutz-Nachweis, und ab 01.01.2027 bei Nichtwohngebäuden in Verkauf und Vermietung.
Was kostet er?
99 € Festpreis inklusive Mehrwertsteuer und Registrierung.
Welche Unterlagen brauche ich für ein Gebäude in Bug (Hof), Berg?
Grundrisse, Baujahr, Heizungsart und je nach Ausweis Heizkostenabrechnungen oder Angaben zu Dämmung und Fenstern.
Gilt in Bug (Hof), Berg etwas anderes als im Rest von Bayern?
Nein. Das Gebäudeenergiegesetz gilt bundesweit einheitlich. Nur das Klima unterscheidet sich, es wirkt über die Witterungsbereinigung auf den Verbrauchsausweis.
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis nutzt Ihre Heizkostenabrechnungen, der Bedarfsausweis berechnet das Gebäude aus Bauteilen und Anlagentechnik. Beide gelten 10 Jahre und tragen eine DIBt-Registriernummer.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
10 Jahre ab Ausstellung.
Was kostet ein Energieausweis bei Ihnen?
Verbrauchsausweis 59 €, Bedarfsausweis 99 € als Festpreis inklusive Mehrwertsteuer und Registrierung.
Wie schnell erhalte ich den Ausweis?
In der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen, sobald alle Unterlagen vollständig sind.
Ist der Online-Energieausweis rechtsgültig?
Ja, wenn ein Ausstellungsberechtigter ihn erstellt und beim DIBt registriert. Entscheidend ist die Registriernummer, nicht ob die Beantragung online oder vor Ort erfolgt.
Was ändert sich 2027?
Der Verbrauchsausweis braucht 24 lückenlose Monate, Nichtwohngebäude brauchen den Bedarfsausweis, und die Vorlagepflicht gilt auch bei Mietverlängerung und größeren Sanierungen. Bestehende Ausweise bleiben gültig.
Standort: Bug (Hof), Berg
| Ort | Bug (Hof), Berg |
|---|---|
| Gemeinde | Berg |
| Gemeindeart | Gemeinde |
| Landkreis | Hof |
| Bundesland | Bayern |
| Postleitzahl | 95180 |
| Gemeinde Berg | rund 1.970 Einwohner auf 38,9 km²; 51 Einwohner je km² |
| Klima-Referenzort | Hof |
| Norm-Außentemperatur | -18,0 °C |
| Jahresmittel Außentemperatur (Normwert) | 7,2 °C |
Der Verbrauchsausweis rechnet Ihren Heizenergieverbrauch mit Klimafaktoren auf ein Normklima um. Für Bug (Hof), Berg (Referenzort Hof) gilt ein Normwert von 7,2 °C Jahresmittel, damit sind Verbräuche aus Gebäuden in kälteren und milderen Regionen vergleichbar. Nach Einwohnerzahl liegt die Gemeinde Berg auf Rang 17 von 27 Gemeinden im Landkreis Hof.
Quellen: Gemeindezuordnung und Klimareferenz (DIN-Normwerte). Rechtliche Regeln gelten bundesweit einheitlich.
Das Wichtigste
- Datengrundlage: Bauteile (Dämmung, Fenster, Dach), Heizungs- und Warmwassertechnik, Gebäudegeometrie.
- Aufwand für Sie: Pläne oder Fotos, Typenschild der Heizung, Baujahr und Sanierungsstand. Wir fragen nach, was fehlt.
- Pflicht bei: Neubauten, Wohngebäuden unter 5 Wohneinheiten mit Bauantrag vor 01.11.1977 ohne Wärmeschutz-Nachweis (bis 31.12.2026) und Nichtwohngebäuden (ab 2027).
- Stärke: Objektive Vergleichbarkeit und konkrete Modernisierungsempfehlungen.
Bedarfsausweis in Bug (Hof), Berg
Für Gebäude in Bug (Hof), Berg stellen wir den Bedarfsausweis online aus. Sie senden Grundrisse, Fotos und Anlagendaten, wir berechnen den Energiebedarf.
Quellen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG), Gesetze im Internet
- Neuerungen zum Energieausweis im GModG (energieausweise.de)
- DIBt: Registrierstelle für Energieausweise
Quellen abgerufen am 04.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste zum Energieausweis auf einen Blick
| Gültigkeit | 10 Jahre ab Ausstellung |
|---|---|
| Pflicht | Bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung und Leasing muss der Energieausweis vorgelegt werden; ab 01.01.2027 auch bei Mietverlängerung und größeren Sanierungen |
| Verbrauchsausweis bis 31.12.2026 | Heizenergieverbrauch der letzten 3 Jahre; bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 nur erlaubt, wenn das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht ist |
| Verbrauchsausweis ab 01.01.2027 | Lückenlose Verbrauchsdaten für mindestens 24 aufeinanderfolgende Monate; die Einschränkungen für ältere, kleine Wohngebäude entfallen |
| Nichtwohngebäude ab 01.01.2027 | Bei Verkauf und Vermietung ist nur noch der Bedarfsausweis zulässig |
| Registrierung | Jeder Energieausweis erhält eine Registriernummer des DIBt |
| Bußgeld | Verstöße gegen Vorlage- und Übergabepflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden |
Rechtsstand 04.10.2026.
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Geprüft von Andreas Hartwig, Energieberater (BAFA-Beraternummer EB163153). Rechtsstand: . Keine Rechtsberatung. Fehler gemeldet? info@stage-strategy.de