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Energieausweis beim Hausverkauf

Energieausweis beim Hausverkauf: Wann er vorliegen muss, welche Angaben in die Anzeige gehören und welchen Ausweis Verkäufer wählen.

Kurz gesagt

Verkäufer müssen Kaufinteressenten den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen und dem Käufer nach Vertragsschluss eine Kopie übergeben. Beantragen Sie ihn vor dem Inserat, denn die Anzeige braucht Kennwerte aus dem Ausweis.

Das müssen Verkäufer tun

  1. Passenden Ausweis ermitteln, siehe Auswahlhilfe.
  2. Ausweis beantragen, bevor das Inserat online geht.
  3. Pflichtangaben in die Anzeige übernehmen.
  4. Bei der Besichtigung vorlegen, später Kopie übergeben.

Welcher Ausweis für Verkäufer?

Ein Bedarfsausweis wirkt auf Käufer seriöser, weil er unabhängig vom Heizverhalten ist. Der Verbrauchsausweis ist günstiger. Bei einem Einfamilienhaus, das bis 31.12.2026 mit Bauantrag vor November 1977 unsaniert ist, ist der Bedarfsausweis ohnehin Pflicht.

Häufige Fragen

Wer trägt die Kosten, Käufer oder Verkäufer?

Der Verkäufer. Er muss den Ausweis vorlegen und trägt deshalb die Kosten.

Auswahlhilfe

Welcher Energieausweis passt zu Ihrem Gebäude?

Um welches Gebäude geht es?

Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?

Wann wurde der Bauantrag gestellt?

Wurde das Gebäude seitdem auf mindestens Wärmeschutz-Niveau 1977 saniert und ist das belegbar?

Jetzt anfragen →

Rechtsstand 04.10.2026. Die Regeln für Wohngebäude ändern sich zum 01.01.2027, die Auswahlhilfe berücksichtigt das.

Angebot

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Sie erhalten Ihr Festpreis-Angebot per E-Mail und unterschreiben es digital. Danach folgt ein kurzer Fragebogen, in dem Sie Grundrisse und Unterlagen hochladen. In der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen.

Geprüft von Andreas Hartwig, Energieberater (BAFA-Beraternummer EB163153). Rechtsstand: . Keine Rechtsberatung. Fehler gemeldet? info@stage-strategy.de