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Energieausweis ab 2027: das ändert das GModG

GModG und Energieausweis: Neue Regeln ab 01.01.2027 für Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis, Nichtwohngebäude, Pflichtangaben und Vorlagepflicht.

Kurz gesagt

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit 29.07.2026 in Kraft, die neuen Regeln zum Energieausweis gelten ab 01.01.2027. Der Verbrauchsausweis braucht dann 24 lückenlose Monate, Einschränkungen für ältere kleine Wohngebäude entfallen, Nichtwohngebäude brauchen den Bedarfsausweis. Bestehende Ausweise bleiben 10 Jahre gültig.

Die wichtigsten Änderungen

  • Verbrauchsausweis: lückenlose Verbrauchsdaten für mindestens 24 aufeinanderfolgende Monate, nach Energieträger getrennt, statt bisher drei Jahre.
  • Wohngebäude: Die bisherigen Beschränkungen für ältere, kleine, unsanierte Wohngebäude beim Verbrauchsausweis entfallen.
  • Nichtwohngebäude: Bei Verkauf und Vermietung ist nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Für sie kommt eine neue Skala A bis G.
  • Pflichtangaben: absoluter Primär- und Endenergieverbrauch in MWh pro Jahr, genutzte erneuerbare Energien, Effizienzklasse.
  • Vorlagepflicht: zusätzlich bei Mietverlängerung und größeren Sanierungen.
  • Digital: Der maschinenlesbare Ausweis wird Standard, Papier nur auf Verlangen.

Was das für Sie bedeutet

Ein heute ausgestellter Energieausweis bleibt bis zum Ablauf der 10 Jahre gültig und muss nicht angepasst werden. Wer ihn für 2026 braucht, etwa weil ein Verkauf ansteht, kann ihn weiter nach den heutigen Regeln erhalten. Wer erst 2027 ausstellt, sollte seine Verbrauchsdaten lückenlos für 24 Monate zusammenhaben.

Eigentümer von Nichtwohngebäuden sollten sich auf den Bedarfsausweis einstellen.

Stand und Vorbehalt

Die Darstellung beruht auf der Berichterstattung zum verabschiedeten GModG, Stand 04.10.2026. Einzelne Verordnungsdetails, etwa die Muster und Berechnungsnorm DIN/TS 18599, können sich bis zum Stichtag noch konkretisieren. Wir passen diese Seite an, sobald Änderungen veröffentlicht sind.

Häufige Fragen

Verliert mein Energieausweis 2027 seine Gültigkeit?

Nein. Bestehende Energieausweise behalten ihre zehnjährige Gültigkeit.

Lohnt sich ein Ausweis noch vor dem 01.01.2027?

Wenn ein Verkauf oder eine Vermietung ansteht, ja: Er gilt 10 Jahre. Ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis zulässig ist, zeigt die Auswahlhilfe.

Auswahlhilfe

Welcher Energieausweis passt zu Ihrem Gebäude?

Um welches Gebäude geht es?

Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?

Wann wurde der Bauantrag gestellt?

Wurde das Gebäude seitdem auf mindestens Wärmeschutz-Niveau 1977 saniert und ist das belegbar?

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Rechtsstand 04.10.2026. Die Regeln für Wohngebäude ändern sich zum 01.01.2027, die Auswahlhilfe berücksichtigt das.

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