Energieausweis Pflicht: wann Sie ihn brauchen
Energieausweis Pflicht: bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Anzeigen. Ausnahmen, Bußgeld bis 10.000 € und neue Pflichten ab 01.01.2027.
Kurz gesagt
Wer ein Gebäude verkauft, neu vermietet, verpachtet oder least, muss dem Interessenten den Energieausweis vorlegen und dem neuen Eigentümer oder Mieter eine Kopie übergeben. Schon in der Immobilienanzeige sind Energiekennwerte Pflicht. Ab 01.01.2027 gilt die Vorlagepflicht zusätzlich bei Mietverlängerung und größeren Sanierungen.
Wann der Energieausweis Pflicht ist
- Verkauf: Vorlage bei der Besichtigung, Übergabe nach Vertragsschluss.
- Neuvermietung, Verpachtung, Leasing: ebenso.
- Immobilienanzeige: Pflichtangaben wie Art des Ausweises, Endenergiebedarf bzw. -verbrauch, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse.
- Ab 01.01.2027 zusätzlich: Mietverlängerung und größere Sanierungen.
Ausnahmen
Keine Pflicht besteht unter anderem für Baudenkmäler. Für sehr kleine Gebäude (unter 50 m² Nutzfläche) gelten nach dem GEG Ausnahmen, prüfen Sie hier den Einzelfall. Wird ein Gebäude weder verkauft noch neu vermietet, müssen Eigentümer in der Regel keinen Ausweis haben. Bestehende Mieter bekommen keinen Anspruch aus dem Gesetz, nur bei Neuvermietung.
Bußgeld
Wer den Ausweis nicht rechtzeitig vorlegt oder übergibt oder in der Anzeige Pflichtangaben auslässt, riskiert ein Bußgeld, laut GModG-Berichten bis zu 10.000 Euro je Verstoß. Verzichten Sie nicht auf den Ausweis, nur weil niemand danach fragt. Mitbewerber und Verbraucherverbände mahnen Anzeigen ab.
Häufige Fragen
Muss ich den Energieausweis schon vor der Besichtigung haben?
Ja, spätestens bei der Besichtigung muss er vorgelegt oder sichtbar ausgehängt werden. Besser liegt er bereits bei Inserat vor, weil die Pflichtangaben in die Anzeige gehören.
Gilt die Pflicht auch bei Schenkung oder Erbe?
Nein. Die Pflicht knüpft an Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung und Leasing.
Auswahlhilfe
Welcher Energieausweis passt zu Ihrem Gebäude?
Um welches Gebäude geht es?
Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
Wann wurde der Bauantrag gestellt?
Wurde das Gebäude seitdem auf mindestens Wärmeschutz-Niveau 1977 saniert und ist das belegbar?
Rechtsstand 04.10.2026. Die Regeln für Wohngebäude ändern sich zum 01.01.2027, die Auswahlhilfe berücksichtigt das.
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Quellen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG), Gesetze im Internet
- Neuerungen zum Energieausweis im GModG (energieausweise.de)
- Haufe: Energieausweise im GModG, was sich 2027 ändert
Quellen abgerufen am 04.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Geprüft von Andreas Hartwig, Energieberater (BAFA-Beraternummer EB163153). Rechtsstand: . Keine Rechtsberatung. Fehler gemeldet? info@stage-strategy.de