Energieausweis für Vermieter
Energieausweis für Vermieter: Wann er vorliegen muss, welche Ausweisart zulässig ist und was ab 2027 bei Mietverlängerung gilt.
Kurz gesagt
Vermieter müssen bei Neuvermietung den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen und dem Mieter eine Kopie übergeben. Ab 01.01.2027 gilt das auch bei Mietverlängerung. Bei Mehrfamilien-häusern genügt ein Ausweis für das ganze Gebäude.
Pflichten im Überblick
- Vorlage bei Besichtigung oder Aushang.
- Übergabe einer Kopie bei Vertragsschluss.
- Kennwerte in der Wohnungsanzeige.
- Ab 01.01.2027: Vorlage auch bei Mietverlängerung.
Verbrauchsausweis für Mehrfamilienhäuser
Bei Häusern mit fünf oder mehr Wohneinheiten haben Eigentümer die Wahl. Der Verbrauchsausweis ist meist ausreichend, solange die Abrechnungen vollständig und lückenlos vorliegen.
Häufige Fragen
Braucht jede Wohnung einen eigenen Ausweis?
Nein. Der Ausweis gilt für das gesamte Gebäude. Nur bei Gebäudeteilen mit eigener Heizung kann ein getrennter Ausweis nötig sein.
Auswahlhilfe
Welcher Energieausweis passt zu Ihrem Gebäude?
Um welches Gebäude geht es?
Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
Wann wurde der Bauantrag gestellt?
Wurde das Gebäude seitdem auf mindestens Wärmeschutz-Niveau 1977 saniert und ist das belegbar?
Rechtsstand 04.10.2026. Die Regeln für Wohngebäude ändern sich zum 01.01.2027, die Auswahlhilfe berücksichtigt das.
Angebot
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Quellen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG), Gesetze im Internet
- Neuerungen zum Energieausweis im GModG (energieausweise.de)
Quellen abgerufen am 04.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Geprüft von Andreas Hartwig, Energieberater (BAFA-Beraternummer EB163153). Rechtsstand: . Keine Rechtsberatung. Fehler gemeldet? info@stage-strategy.de