Energieausweis für Nichtwohngebäude
Energieausweis für Gewerbe und Nichtwohngebäude: Heute Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, ab 01.01.2027 nur noch Bedarfsausweis. Neue Skala A–G.
Kurz gesagt
Für Gewerbe, Büros, Hallen und andere Nichtwohngebäude sind bis 31.12.2026 beide Ausweisarten möglich. Ab 01.01.2027 ist bei Verkauf und Vermietung nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Für diese Gebäude kommt zudem eine neue Effizienzskala von A bis G.
Was sich ändert
Der Verbrauchsausweis ist für Nichtwohngebäude ab 2027 bei Verkauf oder Vermietung nicht mehr erlaubt. Eigentümer, die noch dieses Jahr verkaufen oder vermieten, können den Ausweis noch nach den heutigen Regeln erhalten, und er gilt 10 Jahre.
Wie wir vorgehen
Nichtwohngebäude sind sehr verschieden. Wir erfassen Zonen, Nutzung, Beleuchtung, Lüftung und Kühlung. Senden Sie Ihre Anfrage, wir melden uns mit einem Festpreis.
Häufige Fragen
Kostet der Ausweis für Gewerbe gleich viel?
Nein, wir bieten Nichtwohngebäude individuell an, weil Größe und Technik stark abweichen.
Auswahlhilfe
Welcher Energieausweis passt zu Ihrem Gebäude?
Um welches Gebäude geht es?
Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
Wann wurde der Bauantrag gestellt?
Wurde das Gebäude seitdem auf mindestens Wärmeschutz-Niveau 1977 saniert und ist das belegbar?
Rechtsstand 04.10.2026. Die Regeln für Wohngebäude ändern sich zum 01.01.2027, die Auswahlhilfe berücksichtigt das.
Angebot
Angebot anfordern
Sie erhalten Ihr Festpreis-Angebot per E-Mail und unterschreiben es digital. Danach folgt ein kurzer Fragebogen, in dem Sie Grundrisse und Unterlagen hochladen. In der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen.
Quellen
- Neuerungen zum Energieausweis im GModG (energieausweise.de)
- Haufe: Energieausweise im GModG, was sich 2027 ändert
Quellen abgerufen am 04.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Geprüft von Andreas Hartwig, Energieberater (BAFA-Beraternummer EB163153). Rechtsstand: . Keine Rechtsberatung. Fehler gemeldet? info@stage-strategy.de