Energieausweis beim Immobilienkauf
Energieausweis beim Immobilienkauf: Als Käufer haben Sie Anspruch darauf, den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zu sehen und nach dem Kauf eine K.
Kurz gesagt
Als Käufer haben Sie Anspruch darauf, den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zu sehen und nach dem Kauf eine Kopie zu erhalten. Er zeigt Effizienzklasse und typische Energiekosten und hilft, Sanierungsbedarf einzuschätzen.
Wie Sie den Ausweis lesen
Die Skala reicht von A+ (sehr effizient) bis H. Je höher der Kennwert in kWh pro Quadratmeter und Jahr, desto höher der Energiebedarf. Prüfen Sie Ausweisart, Ausstelldatum und Registriernummer.
Was Sie vom Verkäufer verlangen können
Den Ausweis bei der Besichtigung und eine Kopie bei Vertragsschluss. Fehlt er, weisen Sie den Verkäufer darauf hin.
Energieausweis beim Immobilienkauf nach Bundesland
Auswahlhilfe
Welcher Energieausweis passt zu Ihrem Gebäude?
Um welches Gebäude geht es?
Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
Wann wurde der Bauantrag gestellt?
Wurde das Gebäude seitdem auf mindestens Wärmeschutz-Niveau 1977 saniert und ist das belegbar?
Rechtsstand 04.10.2026. Die Regeln für Wohngebäude ändern sich zum 01.01.2027, die Auswahlhilfe berücksichtigt das.
Preise
Zwei Ausweise, zwei Festpreise
Verbrauchsausweis
50 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Auf Basis Ihrer Heizkostenabrechnungen.
Mehr erfahren →Bedarfsausweis
80 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Berechnet aus Gebäudedaten und Anlagentechnik.
Mehr erfahren →Lieferzeit: in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen. Nichtwohngebäude und Mehrfamilienhäuser auf Anfrage.
Häufige Fragen
Sagt der Ausweis etwas über meine tatsächlichen Heizkosten?
Nur als Orientierung. Beim Verbrauchsausweis spielen die bisherigen Bewohner eine Rolle.
Was kostet der Ausweis?
Verbrauchsausweis 50 €, Bedarfsausweis 80 €.
Angebot
Angebot anfordern
Sie erhalten Ihr Festpreis-Angebot per E-Mail und unterschreiben es digital. Danach folgt ein kurzer Fragebogen, in dem Sie Grundrisse und Unterlagen hochladen. In der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen.
Quellen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG), Gesetze im Internet
- Neuerungen zum Energieausweis im GModG (energieausweise.de)
- DIBt: Registrierstelle für Energieausweise
Quellen abgerufen am 04.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Geprüft von Andreas Hartwig, Energieberater (BAFA-Beraternummer EB163153). Rechtsstand: . Keine Rechtsberatung. Fehler gemeldet? info@stage-strategy.de