Energieausweis beim Verkauf
Energieausweis beim Verkauf: Wer ein Gebäude verkauft, muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung den Energieausweis vorlegen und dem Käufer nach .
Kurz gesagt
Wer ein Gebäude verkauft, muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung den Energieausweis vorlegen und dem Käufer nach Vertragsschluss eine Kopie übergeben. Beantragen Sie ihn vor dem Inserat, denn die Anzeige braucht Kennwerte aus dem Ausweis.
Ihre Pflichten als Verkäufer
- Ausweis vor dem Inserat beantragen.
- Pflichtangaben in die Anzeige übernehmen.
- Bei der Besichtigung vorlegen oder aushängen.
- Kopie an den Käufer übergeben.
Zeitplan
Planen Sie in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen ein, plus die Zeit, bis Sie alle Unterlagen beisammen haben. Dann steht der Ausweis, wenn das Inserat online geht.
Auswahlhilfe
Welcher Energieausweis passt zu Ihrem Gebäude?
Um welches Gebäude geht es?
Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
Wann wurde der Bauantrag gestellt?
Wurde das Gebäude seitdem auf mindestens Wärmeschutz-Niveau 1977 saniert und ist das belegbar?
Rechtsstand 04.10.2026. Die Regeln für Wohngebäude ändern sich zum 01.01.2027, die Auswahlhilfe berücksichtigt das.
Preise
Zwei Ausweise, zwei Festpreise
Verbrauchsausweis
50 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Auf Basis Ihrer Heizkostenabrechnungen.
Mehr erfahren →Bedarfsausweis
80 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Berechnet aus Gebäudedaten und Anlagentechnik.
Mehr erfahren →Lieferzeit: in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen. Nichtwohngebäude und Mehrfamilienhäuser auf Anfrage.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer die Kosten tragen?
Ja, der Verkäufer muss den Ausweis vorlegen und trägt deshalb die Kosten.
Was kostet der Ausweis?
Verbrauchsausweis 50 €, Bedarfsausweis 80 €.
Angebot
Angebot anfordern
Sie erhalten Ihr Festpreis-Angebot per E-Mail und unterschreiben es digital. Danach folgt ein kurzer Fragebogen, in dem Sie Grundrisse und Unterlagen hochladen. In der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen.
Quellen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG), Gesetze im Internet
- Neuerungen zum Energieausweis im GModG (energieausweise.de)
- DIBt: Registrierstelle für Energieausweise
Quellen abgerufen am 04.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Geprüft von Andreas Hartwig, Energieberater (BAFA-Beraternummer EB163153). Rechtsstand: . Keine Rechtsberatung. Fehler gemeldet? info@stage-strategy.de