Energieausweis nach der Sanierung
Energieausweis nach der Sanierung: Nach einer größeren Sanierung lohnt sich ein neuer Bedarfsausweis, weil der alte Ausweis die Verbesserung nicht zeigt.
Kurz gesagt
Nach einer größeren Sanierung lohnt sich ein neuer Bedarfsausweis, weil der alte Ausweis die Verbesserung nicht zeigt. Ab 01.01.2027 gilt bei größeren Sanierungen zudem eine Vorlagepflicht.
Warum ein neuer Ausweis?
Dämmung, neue Fenster oder eine moderne Heizung verbessern die Effizienzklasse. Ein aktueller Ausweis macht das für Käufer und Mieter sichtbar.
Belege sammeln
Rechnungen und Datenblätter der Maßnahmen helfen, die neuen Bauteile korrekt zu erfassen.
Energieausweis nach der Sanierung nach Bundesland
Auswahlhilfe
Welcher Energieausweis passt zu Ihrem Gebäude?
Um welches Gebäude geht es?
Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
Wann wurde der Bauantrag gestellt?
Wurde das Gebäude seitdem auf mindestens Wärmeschutz-Niveau 1977 saniert und ist das belegbar?
Rechtsstand 04.10.2026. Die Regeln für Wohngebäude ändern sich zum 01.01.2027, die Auswahlhilfe berücksichtigt das.
Preise
Zwei Ausweise, zwei Festpreise
Verbrauchsausweis
50 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Auf Basis Ihrer Heizkostenabrechnungen.
Mehr erfahren →Bedarfsausweis
80 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Berechnet aus Gebäudedaten und Anlagentechnik.
Mehr erfahren →Lieferzeit: in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen. Nichtwohngebäude und Mehrfamilienhäuser auf Anfrage.
Häufige Fragen
Verliert der alte Ausweis nach einer Sanierung seine Gültigkeit?
Er bleibt formal 10 Jahre gültig, bildet den neuen Zustand aber nicht ab.
Was kostet der Ausweis?
Verbrauchsausweis 50 €, Bedarfsausweis 80 €.
Angebot
Angebot anfordern
Sie erhalten Ihr Festpreis-Angebot per E-Mail und unterschreiben es digital. Danach folgt ein kurzer Fragebogen, in dem Sie Grundrisse und Unterlagen hochladen. In der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen.
Quellen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG), Gesetze im Internet
- Neuerungen zum Energieausweis im GModG (energieausweise.de)
- DIBt: Registrierstelle für Energieausweise
Quellen abgerufen am 04.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Geprüft von Andreas Hartwig, Energieberater (BAFA-Beraternummer EB163153). Rechtsstand: . Keine Rechtsberatung. Fehler gemeldet? info@stage-strategy.de