Energieausweis
Energieausweis: Ein Energieausweis ist bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung und Leasing eines Gebäudes Pflicht, 10 Jahre gültig und trägt eine DIBt-Registr.
- Festpreis ab 50 €
- Registriert beim DIBt
- 10 Jahre gültig
- PDF per E-Mail
Um welches Gebäude geht es?
Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
Wann wurde der Bauantrag gestellt?
Wurde seitdem auf mindestens Wärmeschutz-Niveau 1977 saniert, und können Sie das belegen?
Wohin schicken wir Ihr Angebot?
- Angebot in der E-Mail öffnen und digital unterschreiben.
- Erst mit Ihrer Unterschrift wird es ein Auftrag. Vorher beginnen wir nichts.
- Danach geht es direkt weiter: kurzer Fragebogen, Grundrisse hochladen, Ausweis und Rechnung per E-Mail.
Festpreis inkl. MwSt. · kein Termin vor Ort · registriert beim DIBt · PDF per E-Mail
Kurz gesagt
Ein Energieausweis ist bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung und Leasing eines Gebäudes Pflicht, 10 Jahre gültig und trägt eine DIBt-Registriernummer. Es gibt den Verbrauchsausweis (50 €) und den Bedarfsausweis (80 €). Welcher für Ihr Gebäude zulässig ist, zeigt der Funnel oben.
Zwei Arten, ein Ziel
Der Verbrauchsausweis beruht auf Ihren Heizkostenabrechnungen, der Bedarfsausweis auf einer Berechnung des Gebäudes. Beide zeigen die Energieeffizienzklasse von A+ bis H und enthalten Modernisierungsempfehlungen.
So kommen Sie in Ihrer Nähe zum Ausweis
Sie fordern online ein Festpreis-Angebot an, unterschreiben digital und laden Ihre Unterlagen hoch. Wir erstellen den Ausweis, registrieren ihn beim DIBt und senden ihn per E-Mail. Ein Termin in Ihrer Nähe ist nicht nötig.
Preise
Zwei Ausweise, zwei Festpreise
Verbrauchsausweis
50 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Auf Basis Ihrer Heizkostenabrechnungen.
Mehr erfahren →Bedarfsausweis
80 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Berechnet aus Gebäudedaten und Anlagentechnik.
Mehr erfahren →Lieferzeit: in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen. Nichtwohngebäude und Mehrfamilienhäuser auf Anfrage.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis nutzt Ihre Heizkostenabrechnungen, der Bedarfsausweis berechnet das Gebäude aus Bauteilen und Anlagentechnik. Beide gelten 10 Jahre und tragen eine DIBt-Registriernummer.
Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
Bis 31.12.2026 bei Neubauten und bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977, sofern kein Wärmeschutz-Niveau 1977 nachweisbar ist. Ab 01.01.2027 zusätzlich für Nichtwohngebäude bei Verkauf und Vermietung.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
10 Jahre ab Ausstellung.
Quellen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG), Gesetze im Internet
- Neuerungen zum Energieausweis im GModG (energieausweise.de)
- DIBt: Registrierstelle für Energieausweise
Quellen abgerufen am 04.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Geprüft von Andreas Hartwig, Energieberater (BAFA-Beraternummer EB163153). Rechtsstand: . Keine Rechtsberatung. Fehler gemeldet? info@stage-strategy.de