Energieausweis Neubau
Energieausweis Neubau: Für einen Neubau in Ihrer Nähe: Bei Neubauten ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Kurz gesagt
Für einen Neubau in Ihrer Nähe: Bei Neubauten ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Er wird aus dem Energienachweis der Planung abgeleitet. Den Ausweis beantragen Sie online, in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen.
Welcher Ausweis passt?
Bei Neubauten ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Er wird aus dem Energienachweis der Planung abgeleitet.
Das brauchen wir
Energienachweis, Pläne und Anlagenplanung des Planers.
Was bei diesem Gebäudetyp zählt
Beim Neubau entsteht der Ausweis aus dem rechnerischen Nachweis nach Gebäudeenergiegesetz. Sprechen Sie uns an, wir prüfen, ob wir den Ausweis auf Basis Ihrer Planungsunterlagen ausstellen können.
Auswahlhilfe
Welcher Energieausweis passt zu Ihrem Gebäude?
Um welches Gebäude geht es?
Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
Wann wurde der Bauantrag gestellt?
Wurde das Gebäude seitdem auf mindestens Wärmeschutz-Niveau 1977 saniert und ist das belegbar?
Rechtsstand 04.10.2026. Die Regeln für Wohngebäude ändern sich zum 01.01.2027, die Auswahlhilfe berücksichtigt das.
Preise
Zwei Ausweise, zwei Festpreise
Verbrauchsausweis
50 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Auf Basis Ihrer Heizkostenabrechnungen.
Mehr erfahren →Bedarfsausweis
80 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Berechnet aus Gebäudedaten und Anlagentechnik.
Mehr erfahren →Lieferzeit: in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen. Nichtwohngebäude und Mehrfamilienhäuser auf Anfrage.
Häufige Fragen
Wer erstellt den Energieausweis beim Neubau?
Meist der Energieberater oder Planer, der den Energienachweis erstellt hat.
Angebot
Angebot anfordern
Sie erhalten Ihr Festpreis-Angebot per E-Mail und unterschreiben es digital. Danach folgt ein kurzer Fragebogen, in dem Sie Grundrisse und Unterlagen hochladen. In der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen.
Quellen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG), Gesetze im Internet
- Neuerungen zum Energieausweis im GModG (energieausweise.de)
- DIBt: Registrierstelle für Energieausweise
Quellen abgerufen am 04.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Geprüft von Andreas Hartwig, Energieberater (BAFA-Beraternummer EB163153). Rechtsstand: . Keine Rechtsberatung. Fehler gemeldet? info@stage-strategy.de