Energieausweis Mietwohnung
Energieausweis Mietwohnung: Für eine Mietwohnung in Ihrer Nähe: Vermieter müssen bei Neuvermietung den Ausweis des Gebäudes vorlegen.
Kurz gesagt
Für eine Mietwohnung in Ihrer Nähe: Vermieter müssen bei Neuvermietung den Ausweis des Gebäudes vorlegen. Ab 01.01.2027 gilt das auch bei Mietverlängerung. Den Ausweis beantragen Sie online, in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen.
Welcher Ausweis passt?
Vermieter müssen bei Neuvermietung den Ausweis des Gebäudes vorlegen. Ab 01.01.2027 gilt das auch bei Mietverlängerung.
Das brauchen wir
Für den Ausweis braucht der Vermieter Gebäudedaten und Abrechnungen. Mieter müssen nichts liefern.
Was bei diesem Gebäudetyp zählt
Mieter haben einen Anspruch darauf, den Ausweis zu sehen, wenn sie eine Wohnung neu anmieten. Bestehende Mieter haben nach heutigem Recht keinen Anspruch.
Auswahlhilfe
Welcher Energieausweis passt zu Ihrem Gebäude?
Um welches Gebäude geht es?
Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
Wann wurde der Bauantrag gestellt?
Wurde das Gebäude seitdem auf mindestens Wärmeschutz-Niveau 1977 saniert und ist das belegbar?
Rechtsstand 04.10.2026. Die Regeln für Wohngebäude ändern sich zum 01.01.2027, die Auswahlhilfe berücksichtigt das.
Preise
Zwei Ausweise, zwei Festpreise
Verbrauchsausweis
50 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Auf Basis Ihrer Heizkostenabrechnungen.
Mehr erfahren →Bedarfsausweis
80 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Berechnet aus Gebäudedaten und Anlagentechnik.
Mehr erfahren →Lieferzeit: in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen. Nichtwohngebäude und Mehrfamilienhäuser auf Anfrage.
Häufige Fragen
Darf ich als Mieter den Energieausweis verlangen?
Bei Neuvermietung ja, spätestens bei der Besichtigung.
Was kostet der Ausweis?
Verbrauchsausweis 50 €, Bedarfsausweis 80 €. Nichtwohngebäude und Mehrfamilienhäuser auf Anfrage.
Angebot
Angebot anfordern
Sie erhalten Ihr Festpreis-Angebot per E-Mail und unterschreiben es digital. Danach folgt ein kurzer Fragebogen, in dem Sie Grundrisse und Unterlagen hochladen. In der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen.
Quellen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG), Gesetze im Internet
- Neuerungen zum Energieausweis im GModG (energieausweise.de)
- DIBt: Registrierstelle für Energieausweise
Quellen abgerufen am 04.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Geprüft von Andreas Hartwig, Energieberater (BAFA-Beraternummer EB163153). Rechtsstand: . Keine Rechtsberatung. Fehler gemeldet? info@stage-strategy.de