Energieausweis Ferienhaus
Energieausweis Ferienhaus: Für ein Ferienhaus in Ihrer Nähe: Wird ein Ferienhaus ganzjährig bewohnt oder vermietet, gilt die Ausweispflicht.
Kurz gesagt
Für ein Ferienhaus in Ihrer Nähe: Wird ein Ferienhaus ganzjährig bewohnt oder vermietet, gilt die Ausweispflicht. Bei nur kurzzeitiger Nutzung unter vier Monaten im Jahr kann das Gebäude nach dem GEG ausgenommen sein. Prüfen Sie das im Einzelfall. Den Ausweis beantragen Sie online, in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen.
Welcher Ausweis passt?
Wird ein Ferienhaus ganzjährig bewohnt oder vermietet, gilt die Ausweispflicht. Bei nur kurzzeitiger Nutzung unter vier Monaten im Jahr kann das Gebäude nach dem GEG ausgenommen sein. Prüfen Sie das im Einzelfall.
Das brauchen wir
Grundrisse, Nutzungsdauer, Heizungsart und Dämmangaben.
Was bei diesem Gebäudetyp zählt
Ferienhäuser mit schwankender Nutzung liefern kaum aussagekräftige Verbrauchswerte. Der Bedarfsausweis ist hier oft die bessere Wahl.
Auswahlhilfe
Welcher Energieausweis passt zu Ihrem Gebäude?
Um welches Gebäude geht es?
Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
Wann wurde der Bauantrag gestellt?
Wurde das Gebäude seitdem auf mindestens Wärmeschutz-Niveau 1977 saniert und ist das belegbar?
Rechtsstand 04.10.2026. Die Regeln für Wohngebäude ändern sich zum 01.01.2027, die Auswahlhilfe berücksichtigt das.
Preise
Zwei Ausweise, zwei Festpreise
Verbrauchsausweis
50 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Auf Basis Ihrer Heizkostenabrechnungen.
Mehr erfahren →Bedarfsausweis
80 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Berechnet aus Gebäudedaten und Anlagentechnik.
Mehr erfahren →Lieferzeit: in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen. Nichtwohngebäude und Mehrfamilienhäuser auf Anfrage.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Energieausweis für das Ferienhaus?
Bei Verkauf oder dauerhafter Vermietung in der Regel ja. Bei Nutzung unter vier Monaten im Jahr kann eine Ausnahme gelten.
Was kostet der Ausweis?
Verbrauchsausweis 50 €, Bedarfsausweis 80 €. Nichtwohngebäude und Mehrfamilienhäuser auf Anfrage.
Angebot
Angebot anfordern
Sie erhalten Ihr Festpreis-Angebot per E-Mail und unterschreiben es digital. Danach folgt ein kurzer Fragebogen, in dem Sie Grundrisse und Unterlagen hochladen. In der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen.
Quellen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG), Gesetze im Internet
- Neuerungen zum Energieausweis im GModG (energieausweise.de)
- DIBt: Registrierstelle für Energieausweise
Quellen abgerufen am 04.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Geprüft von Andreas Hartwig, Energieberater (BAFA-Beraternummer EB163153). Rechtsstand: . Keine Rechtsberatung. Fehler gemeldet? info@stage-strategy.de