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Energieausweis für die Eigentumswohnung

Energieausweis für die Eigentumswohnung: Er gilt für das ganze Gebäude. Wer ihn besorgt, wann Sie ihn brauchen und welche Ausweisart zulässig ist.

Kurz gesagt

Der Energieausweis wird für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung müssen Sie ihn trotzdem vorlegen. Den Ausweis beschafft in der Regel die Hausverwaltung für die Eigentümergemeinschaft.

Gebäudeausweis statt Wohnungsausweis

Die Kennwerte beziehen sich auf das ganze Haus. Jeder Eigentümer darf den vorhandenen Ausweis des Gebäudes nutzen, solange er gültig ist. Besprechen Sie das mit der Hausverwaltung, bevor Sie einen eigenen beauftragen.

Welche Ausweisart?

Häuser mit fünf oder mehr Wohneinheiten haben meist die Wahl. Der Verbrauchsausweis ist günstiger und stützt sich auf die Heizkostenabrechnung des gesamten Hauses. Bei kleinen Eigentümergemeinschaften mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor November 1977 gilt bis Ende 2026 die Bedarfsausweis-Pflicht, wenn das Wärmeschutz-Niveau 1977 nicht belegt ist.

So kommen Sie zum Ausweis

  1. Hausverwaltung fragen, ob ein gültiger Ausweis existiert.
  2. Wenn nicht: Beschluss oder Beauftragung durch die Verwaltung. Sie können uns die Abrechnungen der Gemeinschaft zukommen lassen.
  3. Kopie für Verkauf oder Vermietung bereithalten.

Häufige Fragen

Wer zahlt den Energieausweis in der Eigentümergemeinschaft?

Üblicherweise die Gemeinschaft als Kosten des Gebäudes. Verkäufer müssen ihn aber vorlegen. Klären Sie die Kostenverteilung in der Eigentümerversammlung.

Auswahlhilfe

Welcher Energieausweis passt zu Ihrem Gebäude?

Um welches Gebäude geht es?

Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?

Wann wurde der Bauantrag gestellt?

Wurde das Gebäude seitdem auf mindestens Wärmeschutz-Niveau 1977 saniert und ist das belegbar?

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Rechtsstand 04.10.2026. Die Regeln für Wohngebäude ändern sich zum 01.01.2027, die Auswahlhilfe berücksichtigt das.

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Geprüft von Andreas Hartwig, Energieberater (BAFA-Beraternummer EB163153). Rechtsstand: . Keine Rechtsberatung. Fehler gemeldet? info@stage-strategy.de