Energieausweis Bürogebäude
Energieausweis Bürogebäude: Für ein Bürogebäude in Ihrer Nähe: Bei Büros ist ab 01.01.2027 für Verkauf und Vermietung nur noch der Bedarfsausweis zulässig.
Kurz gesagt
Für ein Bürogebäude in Ihrer Nähe: Bei Büros ist ab 01.01.2027 für Verkauf und Vermietung nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Den Ausweis beantragen Sie online, in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen.
Welcher Ausweis passt?
Bei Büros ist ab 01.01.2027 für Verkauf und Vermietung nur noch der Bedarfsausweis zulässig.
Das brauchen wir
Grundrisse, Nutzflächen, Angaben zu Beleuchtung, Lüftung, Kühlung und Heizung.
Was bei diesem Gebäudetyp zählt
Bei Büros fließen Beleuchtung, Lüftung und Kühlung in den Energiebedarf ein. Sie sind oft wichtiger als die Heizung.
Auswahlhilfe
Welcher Energieausweis passt zu Ihrem Gebäude?
Um welches Gebäude geht es?
Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
Wann wurde der Bauantrag gestellt?
Wurde das Gebäude seitdem auf mindestens Wärmeschutz-Niveau 1977 saniert und ist das belegbar?
Rechtsstand 04.10.2026. Die Regeln für Wohngebäude ändern sich zum 01.01.2027, die Auswahlhilfe berücksichtigt das.
Preise
Zwei Ausweise, zwei Festpreise
Verbrauchsausweis
50 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Auf Basis Ihrer Heizkostenabrechnungen.
Mehr erfahren →Bedarfsausweis
80 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Berechnet aus Gebäudedaten und Anlagentechnik.
Mehr erfahren →Lieferzeit: in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen. Nichtwohngebäude und Mehrfamilienhäuser auf Anfrage.
Häufige Fragen
Gilt der Energieausweis für das ganze Bürogebäude?
Ja, für das Gebäude. Bei mehreren Mietern kann der Eigentümer einen Ausweis vorlegen.
Was kostet der Ausweis?
Verbrauchsausweis 50 €, Bedarfsausweis 80 €. Nichtwohngebäude und Mehrfamilienhäuser auf Anfrage.
Angebot
Angebot anfordern
Sie erhalten Ihr Festpreis-Angebot per E-Mail und unterschreiben es digital. Danach folgt ein kurzer Fragebogen, in dem Sie Grundrisse und Unterlagen hochladen. In der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen.
Quellen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG), Gesetze im Internet
- Neuerungen zum Energieausweis im GModG (energieausweise.de)
- DIBt: Registrierstelle für Energieausweise
Quellen abgerufen am 04.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Geprüft von Andreas Hartwig, Energieberater (BAFA-Beraternummer EB163153). Rechtsstand: . Keine Rechtsberatung. Fehler gemeldet? info@stage-strategy.de